Das Erstgespräch (Anamnese)
Die homöopathische Behandlung beginnt mit der Erfassung der kompletten Krankengeschichte (Erstanamnese), die - vor allem bei chronischen Erkrankungen - ca. ein bis zwei Stunden dauern kann. Sowohl für die Anwendung der Homöopathie wie auch bei allen anderen ganzheitlichen Behandlungsmethoden ist dieses ausführliche Erstgespräch zwischen Patient und Therapeut von großer Bedeutung für die Behandlung.
Dabei werden alle Ebenen des menschlichen Seins berücksichtigt: Körper – Seele, Geist. Das so gewonnene Bild zum Zustand des Patienten wird in Ähnlichkeit mit der Wirkung eines geprüften homöopathischen Arzneimittels gesetzt. Eine homöopathische Verschreibung bezieht sich also immer auf die spezifischen, individuellen Symptome und Wahrnehmungen eines Patienten. Die Verordnung eines Arzneimittels erfolgt nie gegen eine Erkrankung, sondern immer entsprechend den individuellen, facettenreichen Symptomen des erkranken Patienten (Ähnlichkeitsprinzip). Verschreibt ein Therapeut nur aufgrund vorliegender Diagnosen, so hat das mit einer korrekten homöopathischen Vorgehensweise nichts zu tun.
Die Kunst, den Menschen in seiner einmaligen Wesensart zu verstehen, zeigt sich besonders in der Herzensbildung des Therapeuten.
"Diese individualisierende Untersuchung eines Krankheits-Falles, wozu ich hier nur eine allgemeine Anleitung gebe und wovon der Krankheits-Untersucher nur das , für den jedesmaligen Fall Anwendbare beibehält, verlangt von dem Heilkünstler nichts als Unbefangenheit und gesunde Sinne, Aufmerksamkeit im Beobachten und Treue im Aufzeichnen des Bildes der Krankheit."
§83, Organon der Heilkunst, 6. Aufl. S. Hahnemann